Abholservice für sperrige Grünabfälle Im Oktober 2005 bietet die Stadt Mettmann zum 2. Mal in diesem Jahr den kostenpflichtigen Abholservice für sperrige Grünabfälle an. Gegen Zahlung einer Sondergebühr in Höhe von lediglich 25,00 Euro je Abholung haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre sperrigen Grünabfälle aus dem Garten in einer Menge bis zu 3 Kubikmeter zu festgelegten Terminen durch den städtischen Baubetriebshof bei Ihnen zu Hause abholen zu lassen. Die Abholung erfolgt jedoch ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anmeldung. Die Abholtermine sind Donnerstag, 20.10.2005 und Freitag, 21.10.2005. Wenn Sie diesen Sonderservice der Stadt Mettmann nutzen möchten, müssen Sie nur noch den beiliegenden Abholauftrag ausfüllen und an die dort angegebene Adresse schicken oder einfach im Bürgerbüro im Rathaus in der Neanderstraße abgeben. Die eingegangenen Abholaufträge werden zunächst von uns gesammelt. Anschließend erfolgt die Tourenzusammenstellung. Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie die Mitteilung über den genauen Abholtermin erhalten Sie etwa 1 Woche vor Abholung. Beachten Sie bitte, dass Ihr Abholauftrag bis spätestens 13.10.2005 bei uns vorliegen muss, damit wir Sie bei der Grünabfall-Abholung noch berücksichtigen können. Über die fällige Sondergebühr in Höhe von 25,00 EURO erhalten Sie eine gesonderte Rechnung. Bevor Sie den Abholauftrag bitte vollständig ausfüllen, möchten wir Sie bitten, die nachfolgend aufgeführten Hinweise unbedingt zu beachten. Für alle weiteren Fragen steht Ihnen gerne Herr Orts unter der Telefonnummer 980-606 zur Verfügung. Vielen Dank! Ihr Hinweise zum Abholservice für sperrige Grünabfälle 1. Der Einsendeschluss für Ihren Abholauftrag ist der 13. Oktober 2005.
am 20. und 21.10.2005
Liebe Mettmannerinnen und Mettmanner,
sehr geehrte Damen und Herren!
Baubetriebshof der Stadt Mettmann
2. Die Abholung der sperrigen Grünabfälle erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Anmeldung am Donnerstag, 20.10.2005 und am Freitag, 21.10.2005. Der genaue Abholtermin wird Ihnen bis zum 15.10.2005 schriftlich mitgeteilt.
3. Es werden ausschließlich sperrige Grünabfälle abgeholt, also Strauch- und Gehölzschnitt sowie gebündelte Äste mit einem Durchmesser bis zu 10 cm.
4. Die sperrigen Grünabfälle dürfen nicht länger als 1 Meter sein.
5. Je Abholauftrag werden maximal 3 Kubikmeter sperrige Grünabfälle entsorgt. Als einfache Faustregel gilt: 3 Kubikmeter entsprechen in etwa einem "Grünabfallhaufen" von 1 m Höhe, 3 m Breite und 1 m Länge. Mehrmengen werden als weitere Abholaufträge gewertet und entsprechend in Rechnung gestellt.
6. Ihre sperrigen Grünabfälle müssen mit Naturkordel oder Bastkordel gebündelt zur Abholung bereitgestellt werden. Die Grünabfälle werden anschließend kompostiert. Darum ist es ganz wichtig, dass die Zweige und Äste nicht mit Draht oder Kunststoffschnur zusammengebunden werden und auch keine Plastiktöpfe, Tüten oder andere Störstoffe mit entsorgt werden können.
7. Baumstümpfe und Baumstämme, Wurzelwerk und Wurzelballen, Laub und Rasenschnitt werden nicht entsorgt. Das gleiche gilt für Äste und Zweige mit mehr als 10 cm Durchmesser.
8. Legen Sie Ihre mit Naturkordel gebündelten Grünabfälle bitte am festgelegten Abholtag bis spätestens 6.00 Uhr zur Abholung bereit. Achten Sie bitte darauf, dass Fußgänger und der Straßenverkehr nicht durch die bereitgestellten Grünabfälle behindert werden.
9. Eventuelle Rückstände wie zum Beispiel herabgefallene Nadeln und Blätter müssen nach erfolgter Abholung unverzüglich von Ihnen entfernt werden.
10. Die Anmeldung für den Grünabfall-Abholservice ist verbindlich. Die Sondergebühr in Höhe von 25,00 EURO ist auch dann fällig, wenn trotz Anmeldung keine Grünabfälle zur Abholung an den festgelegten Abholterminen bereitgelegt werden.
Formular Abholservice für sperrige Grünabfälle
Bitte vollständig ausfüllen und unterschrieben an die genannte Adresse schicken oder einfach im Bürgerbüro im Rathaus in der Neanderstraße abgeben.
Stadt Mettmann
Abt. 6.2 Baubetriebshof
Neanderstraße 85
40822 Mettmann