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Mit der jährlich von
Ihnen zu entrichtenden Abfallgebühr versorgt Sie die
Stadt Mettmann gleich mit einer ganzen
Entsorgungspalette!
Angefangen beim
Restmüll: schließlich Woche für Woche - 52
mal im Jahr - haben Sie die Möglichkeit, Ihren
Restmüll entsorgen zu lassen. Ganz gleich, welche
Restmüllsackausstattung Sie beantragt haben. Und
vollkommen unabhängig davon, ob Sie nun
tatsächlich einen Müllsack zur Abholung
bereitgestellt haben oder nicht. So können Sie Ihren
Restmüll genau dann loswerden, wenn Sie dies
wünschen. Ganz flexibel und nach Ihrem
persönlichen Bedarf!
Daneben gibt es noch
zahlreiche andere Entsorgungsleistungen, die Bestandteil der
Mettmanner Abfallgebühren sind. Dazu zählen zum
Beispiel die Einsammlung von Gelben Säcken und
Altpapier, die Bioabfallsammlung, die kostenlose Annahme und Verwertung
von Grünabfällen, die Sperrmüllabfuhr, die
Abholung von Kühl- und Gefriergeräten, die
Entsorgung von Elektronik- und Metallschrott, die
Schadstoffsammlung, die Reinigung sämtlicher
Depotcontainerstandorte und last but not least" die
Unterhaltung des größten Recyclinghofes im Kreis
Mettmann!
Erst aus all diesen
Entsorgungsleistungen ergibt sich ein Kostenmix", der
mit den Abfallgebühren bezahlt werden
muß.
Somit sind die angebotenen
Müllsackausstattungen auch nur Maßstab zur
Verteilung der Gesamtkosten. Die Müllsäcke sind
letztendlich die bereitgestellte Verpackung des angefallenen
Mülls.
Wer also nur wenig
Müllsäcke benötigt, weil er sämtliche
Angebote zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung nutzt,
kann Abfallgebühren sparen. Aber eben nicht unbegrenzt.
Denn auch die Einsammlung und Wiederverwertung von
Wertstoffen verursachen Kosten, die in die
Abfallgebühren einzurechnen sind.
Die jährliche
Gebühr für die Abfallsäcke für
Restmüll beträgt bei wöchentlich einmaliger
Abholung und bei Bestellung einer Ausstattung
von:
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10 Stück
60-l-Restmüllsäcken
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48,12 EUR
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15 Stück
60-l-Restmüllsäcken
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72,24 EUR
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20 Stück
60-l-Restmüllsäcken
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96,36 EUR
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25 Stück
60-l-Restmüllsäcken
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120,36 EUR
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30 Stück
60-l-Restmüllsäcken
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144,48 EUR
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40 Stück
60-l-Restmüllsäcken
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192,72 EUR
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50 Stück
60-l-Restmüllsäcken
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240,84 EUR
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Die Höhe der jährlichen Abfallgebühr
für die 1.100-Abfallbehälter für Restmüll richtet sich nach der Zahl
der Behälter und der Zahl der Abfuhren. Sie beträgt jährlich bei
wöchentlich einmaliger Abfuhr 2.752,56 EUR. Bei
wöchentlich mehrmaliger Abfuhr erhöht sich der
Betrag, bei 14-täglicher und monatlicher Abfuhr
verringert sich der Betrag entsprechend.
Eigenkompostierer erhalten einen
Gebührenabschlag. Dieser beträgt 13,20 EUR
pro Haushalt.
Mit Ausnahme derjenigen
Grundstücke, die an die Restmüllentsorgung
über die Abfallbehälter für Restmüll
angeschlossen sind, erhält jeder Eigentümer eines
dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegenden
Grundstückes zum Jahresbeginn für jede Wohnung mit
einem Einpersonenhaushalt 25 Stück
Restmüllsäcke, mit einem Zweipersonenhaushalt und
einem Mehrpersonenhaushalt (Haushalt, in dem mehr als zwei
Personen leben) jeweils 50 Stück
Restmüllsäcke als Grundausstattung für ein
Kalenderjahr.
Auf Antrag kann die
Grundausstattung wie folgt reduziert werden:
a) Einpersonenhaushalte 20
oder 15 Stück Abfallsäcke für
Restmüll,
b) Zweipersonenhaushalte 40, 30 oder 25 Stück
Abfallsäcke für Restmüll,
c) Mehrpersonenhaushalte 40 oder 30 Stück
Abfallsäcke für Restmüll.
Jeder Eigentümer eines
dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegenden
Grundstückes, das an die Bioabfallsammlung
angeschlossen ist und/oder auf dem sämtliche auf dem
Grundstück anfallenden Bioabfälle selbst
kompostiert werden, kann auf Antrag die Grundausstattung der
Abfallsäcke für Restmüll über die o.g.
Reduzierungsmöglichkeiten hinaus wie folgt
verringern:
a) Einpersonenhaushalte 10
Stück Abfallsäcke für Restmüll,
b) Zweipersonenhaushalte 20 Stück Abfallsäcke
für Restmüll,
c) Mehrpersonenhaushalte 25 Stück Abfallsäcke
für Restmüll.
Auf schriftlichen Antrag des
Grundstückseigentümers sind Änderungen der
gewählten Ausstattung des Grundstückes mit
Restmüllsäcken nur zum 1. Januar eines Jahres
möglich und bis zum 30. September des Vorjahres zu
beantragen. Änderungen der gewählten Ausstattung
des Grundstückes mit Müllcontainern sind auf
schriftlichen Antrag des Grundstückseigentümers
zu jedem Quartal möglich. Änderungen zum 1. Januar
eines Jahres sind bis zum 30. September des Vorjahres zu
beantragen. Änderungen zum 1. April bis zum 28.
Februar, zum 1. Juli bis zum 31. Mai und zum 1. Oktober bis
zum 31. August des betreffenden Kalenderjahres. Die Stadt
kann in Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag des
Grundstückseigentümers abweichend von dieser
Regelung Änderungen der gewählten Ausstattung des
Grundstückes mit Abfallbehältern und
Abfallsäcken für Restmüll innerhalb eines
Kalenderjahres zulassen.
Die Stadt Mettmann
ermöglicht Ihnen nun, auch online Änderungen Ihrer
gewählten Müllsackausstattungen und
Abfallbehälter für Restmüll zu beantragen.
Klicken Sie hierzu einfach auf den Button Bestellformulare,
und senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte
Bestellformular
für die Abfallbehälter für Restmüll per
E-mail an die Stadt Mettmann.
Sondergebühren
Für Annahme
und Entsorgung bestimmter Abfälle und
Wertstoffe werden Sondergebühren erhoben, die nicht mit den „normalen“
Abfallgebühren abgegolten sind. Es handelt sich um die nachfolgend genannten
Entsorgungsleistungen:
Für die
Entsorgung von Bauschutt, Bauholz und Baumischabfällen wird eine Sondergebühr
erhoben. Sie beträgt 1,00 € für ein Volumen bis zu 10 Liter. Für größere Mengen
vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Die Gebühr ist an den Annahmestellen
für Bauschutt, Bauholz und Baumischabfällen zu entrichten. Gebührenpflichtig
ist derjenige, der die Leistung beansprucht. Weitere Informationen finden Sie
unter Sammelsysteme.
Für die
Annahme von Sperrmüll zur Beseitigung (brennbarer Sperrmüll) auf dem Recyclinghof
wird eine Sondergebühr erhoben. Sie beträgt 1,00 € für ein Volumen bis zu 10
Liter. Für größere Mengen vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Die Gebühr
ist an der Annahmestelle für Sperrmüll zur Beseitigung zu entrichten. Gebührenpflichtig
ist derjenige, der die Leistung beansprucht. Weitere Informationen finden Sie
unter Sammelsysteme.
Für die
Annahme von Grünabfällen an den von der Stadt Mettmann betriebenen Annahmestellen
für Grünabfälle in einem Volumen bis zu 1 Kubikmeter wird keine Sondergebühr
erhoben. Für die Annahme von Grünabfällen an den von der Stadt Mettmann
betriebenen Annahmestellen für Grünabfälle in einer Menge, die 1 Kubikmeter
übersteigt, wird eine Sondergebühr erhoben. Sie beträgt 10,00 € für ein Volumen
bis zu 1 Kubikmeter. Für größere Mengen vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Die Gebühr ist an den von der Stadt Mettmann betriebenen Annahmestellen für
Grünabfälle zu entrichten. Gebührenpflichtig ist derjenige, der die Leistung
beansprucht. Weitere Informationen finden Sie unter Sammelsysteme.
Für die
Abholung von Sperrmüll im Schnellservice (Abholung des Sperrmülls innerhalb von
5 Werktagen nach Anmeldung) wird eine Sondergebühr erhoben. Sie beträgt 30,00 €
je Abholung. Die Gebühr ist gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Rechnung zu begleichen. Gebührenpflichtig ist derjenige, der die
Leistung beansprucht. Weitere Informationen finden Sie unter
Sperrmüll-Blitz.
Für die
Abholung von sperrigen Grünabfällen in einer Menge bis zu 3 Kubikmeter wird
eine Sondergebühr erhoben. Sie beträgt 25,00 € je Abholung. Gebührenpflichtig
ist derjenige, der die Leistung beansprucht. Weitere Informationen finden Sie
unter Grünabfall-Abholservice.
Für
die Gestellung der Abfallbehälter im Rahmen des Containerdienstes der Stadt
Mettmann und außerhalb der regelmäßigen grundstücksbezogenen
Abfallentsorgung für Grünabfälle, Restmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche
Abfälle, Stammholz, Bauschutt, Baumischabfälle, Erdaushub und andere Abfälle
zur Beseitigung/Verwertung sowie den Transport und die Entsorgung dieser
Abfälle wird eine Sondergebühr erhoben. Die wöchentliche Gebühr für die
Abfallbehälter im Rahmen des Containerdienstes beträgt bei Gestellung von
1 Stück 5,5
cbm Container 80,00 €
1 Stück 9,0
cbm Container 90,00 €
1 Stück 15,0 cbm Container 100,00 €
1 Stück 17,0 cbm Container 110,00 €
1 Stück 20,0 cbm Container 120,00 €
1 Stück 30,0 cbm Container 140,00 €
zuzüglich der jeweils gültigen Entsorgungskosten der
vom Kreis Mettmann für die Annahme dieser Abfälle zugelassenen
Entsorgungsanlagen. Die
Gebühr ist gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Rechnung zu begleichen/entrichten. Gebührenpflichtig ist derjenige, der die
Leistung beansprucht. Weitere Informationen finden Sie unter
Containerservice.
Für
den Transport der Abfallbehälter mit einem Behältervolumen von 1.100 Liter vom
Standplatz zum Abholort und zurück durch das Personal
der Abfallentsorgung (Vollservice für Abfallbehälter) wird eine Sondergebühr
erhoben. Die jährliche Sondergebühr beträgt bei wöchentlich einmaliger Leerung
der Abfallbehälter 260,00 € je Abfallbehälter. Bei wöchentlich mehrmaliger
Leerung der Abfallbehälter erhöht sich der Gebührenbetrag, bei 14-täglicher und
monatlicher Abfuhr verringert sich der Gebührenbetrag entsprechend. Die Gebühr
ist gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu
begleichen/entrichten. Gebührenpflichtig ist derjenige, der die Leistung
beansprucht. Der Vollservice für Abfallbehälter erfolgt nur auf schriftlichen
Antrag und in besonderen Härtefällen.
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